REACh, SVHC
Die REACh-Verordnung stellt Unternehmen vor eine Vielzahl neuer Anforderungen. WESSLING unterstützt Sie mit einem Team von Experten zum Thema REACh, zum Beispiel in der Expositionsabschätzung und Stoffbewertung. Ein wichtiges Thema sind die besonders besorgniserregenden Stoffe, abgekürzt SVHC (Substances of very high concern). Derzeit sind 15 Substanzen als SVHC in einer sogenannten „Kandidatenliste‟ aufgeführt.
Sieben Stoffe vor dem Aus?
7 der 15 SVHC sollen auf Vorschlag der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in den Anhang XIV der REACh-Verordnung übernommen werden. Dieser Anhang wird fortlaufend erweitert und legt Verwendungsfristen, also sozusagen „Verfallsdaten‟, für die dort aufgeführten Stoffe fest. Hier besteht somit sehr konkreter Handlungsbedarf für jedes Unternehmen.
Was sind SVHC?
Es handelt sich um Stoffe, die zum Beispiel als krebserzeugend oder giftig eingestuft sind, die sich gleichzeitig in der Nahrungskette anreichern und nur schwer abgebaut werden können. Unter den gelisteten Substanzen befinden sich zum Beispiel die als Weichmacher in Kunststoffen eingesetzten Phthalate BBP, DBP und DEHP.
Meldepflicht für SVHC
Ab Juni 2011 besteht eine Notifikations-, also Meldepflicht gegenüber der ECHA (gemäß Artikel 7 Absatz 2 der REACh-Verordnung), wenn einer der 15 SVHC folgendermaßen in Produkten enthalten ist:
- in allen Erzeugnissen eines Produzenten oder Importeurs in einer Menge von insgesamt mehr als 1 Tonne pro Jahr und
- in dem jeweiligen Erzeugnis in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent.
Sind SVHC in meinen Erzeugnissen?
In diesen Fällen besteht für Sie sofortige Informationspflicht (gemäß Artikel 33 der REACh-Verordnung):
- Ein oder mehrere SVHC sind mit mehr als 0,1 Gewichtsprozent in einem Erzeugnis enthalten. Sie müssen automatisch Ihren Lieferanten informieren, wenn Sie innerhalb der EU einkaufen.
- Importieren Sie Erzeugnisse aus Nicht-EU-Ländern, sind Sie auf die notwendigen Informationen von Ihren Lieferanten angewiesen. In diesen Fällen werden Sie als Importeur rechtlich als „Quasi-Hersteller‟ angesehen und tragen deshalb die volle Produktverantwortung.
Wie können Sie erfahren, ob und in welcher Menge SVHC im jeweiligen Erzeugnis enthalten sind? Nutzen Sie Fragebögen und nehmen Sie entsprechende Textpassagen in Ihre Lieferbedingungen auf.
Falls Sie dennoch keine Informationen bekommen, sollten die betroffenen Produkte stichprobenartig untersucht werden. Dies ist zwar das „Mittel der letzten Wahl‟, aber Sie erfüllen mit diesen Prüfungen Ihre REACh-Pflichten.
Fragen an WESSLING?
Auf unseren Themenseiten und bei der ECHA sind zahlreiche weiterführende Informationen zum Thema REACh abrufbar.
Bei speziellen Fragen zur Analytik von Stoffen im Zusammenhang mit REACh stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

