Analyse von Allergenen
Die vierzehn Zutaten, die in Europa am häufigsten Lebensmittelallergien auslösen, müssen gemäß europäischer Gesetzgebung immer auf dem Etikett stehen, auch wenn nur kleinste Mengen als Zutat verwendet wurden. Wir unterstützen die Wirtschaft durch unsere Analyse aller Allergene gemäß EU-Richtlinien 2003/89/EG und 2006/142/EG bzw. LMKV, durch Kennzeichnungsprüfung und Gutachten (z. B. zur Verkehrsfähigkeit). Außerdem sind wir für die Untersuchung amtlicher Gegenproben nach §43 LFGB zugelassen. Die Allergenkennzeichnung bedeutet eine Erleichterung für Lebensmittelallergiker beim Einkauf geeigneter Lebensmittelprodukte.
Zu den „Allergenen Vierzehn‟ gehören
- Glutenhaltiges Getreide (Weizen, Gerste, Roggen, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon)
- Krebstiere
- Eier
- Fisch
- Erdnüsse
- Soja
- Milch (einschließlich Laktose)
- Schalenfrüchte (Mandeln, Haselnuss, Walnuss, Kaschunuss, Pecannuss, Paranuss, Pistazie, Macadamianuss, Queenslandnuss)
- Sellerie
- Senf
- Sesamsamen
- Schwefeldioxid und Sulfite (ab 10 Milligramm pro Kilogramm oder Liter)
- Süßlupinen
- Mollusken (Weichtiere wie Schnecken)
Nahrungsmittel-Allergene werden von den WESSLING Laboratorien mittels moderner ELISA-, PCR- und enzymatischer Verfahren untersucht. Ein kompetentes Team von Lebensmittelchemikern, Chemikern und Biologen unterstützt Sie abschließend bei der Bewertung der Verkehrsfähigkeit Ihrer Produkte. Unsere Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 sichert Ihnen die weltweite Anerkennung unserer Ergebnisse.
