Gesundheitliche Unbedenklichkeit und Stabilität von Kosmetika: Cremes, Seifen, Feuchttücher & Co.

Shampoos, Parfums, Körperlotionen, Sonnenschutzmittel – die Vielfalt kosmetischer Mittel ist aus unserem alltäglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Handel, Verbraucher und Gesetzgeber stellen hohe Anforderungen an Wirksamkeit, Stabilität und gesundheitlichem Verbraucherschutz. Die gesundheitliche Unbedenklichkeit und Stabilität sind von entscheidender Bedeutung für alle kosmetischen Produkte.

Diese Produkte unterliegen den Bestimmungen der Verordnung EG Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel. Nationale Rechtsnormen wie etwa die deutsche Kosmetik-Verordnung verlieren mit Ablauf der Übergangsfrist zum 11. Juli 2013 ihre Gültigkeit. Durch nationales und europäisches Recht wachsen die Ansprüche an Qualität und Unbedenklichkeit. Die WESSLING Laboratorien bieten kundenspezifische Lösungen in Fragen der chemischen, mikrobiologischen sowie molekularbiologischen Untersuchungstechniken.

Sie untersuchen nach individuellen Vorgaben oder anerkannten Standardmethoden. Die Entwicklung und Validierung von Methoden nach kundenspezifischen Vorgaben runden das Leistungsspektrum ab.

Qualität und Sicherheit

In Abhängigkeit der verwendeten Inhaltsstoffe, des eingesetzten Konservierungssystems sowie weiterer chemisch-physikalischer Eigenschaften sind kosmetische Mittel unterschiedlich stark durch einen mikrobiologischen Verderb gefährdet. Eine mögliche Verkeimung kann hierbei zu geruchlichen Veränderungen, einer Phasentrennung, bis hin zu einer gesundheitlichen Gefährdung des Verbrauchers führen.

Ebenso besteht für kosmetische Mittel aufgrund ihrer komplexen Zusammensetzung sowie der Verwendung unterschiedlichster Roh-stoffe stets die Gefahr einer Verunreinigung mit unerwünschten chemischen Rückständen.

Die Experten von WESSLING helfen Ihnen, diese Risiken zu erkennen und stehen Ihnen in allen Fragen der Analytik sowie der Beurteilung kompetent zur Seite. Durch den intensiven Kontakt zu Herstellern, Handel, Überwachung sowie der Mitarbeit in verschiedenen Fachgremien können wir Ihnen einen aktuellen Kenntnisstand garantieren.

Gesetzliche Anforderungen

Der Schutz der Gesundheit sowie der Schutz vor Täuschung und Irreführung des Verbrauchers sind zentrale Forderungen des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) an kosmetische Mittel. Regelungen zum Verbot bestimmter Substanzen, die Verwendung einzelner Stoffklassen (Farbstoffe, Konservierungsstoffe, UV-Filter), Kennzeichnungsvorgaben sowie die Pflichten des Herstellers (Bereithaltung von Unterlagen, Notifizierung) sind umfassend in der VO (EG) Nr. 1223/2009 geregelt.

Demnach ist jeder Hersteller von kosmetischen Mitteln nach Artikel 10 und 11 der EG-Verordnung verpflichtet, unter anderem folgende Unterlagen bereitzuhalten:

  1. Nachweis einer angepriesenen Wirkung.
  2. Mikrobiologische Qualität des kosmetischen Mittels sowie Ergebnisse des Konservierungsmittelbelastungstests.
  3. Nachweis, dass die Herstellung nach GMP (good manufacturing practice) erfolgt ist.
  4. Bewertung der Sicherheit des kosmetischen Mittels für die menschliche Gesundheit (Sicherheitsbericht).
  5. Erstmalig sind Bestandteile in Form von Nanomaterialien in der Liste der Bestandteile als solche zu kennzeichnen. Im Unterschied zu Arzneimitteln unterliegen kosmetische Mittel jedoch keiner Zulassungspflicht.

Weitere Dienstleistungen

  • Betriebshygiene: Hygienekontrollen, Luftkeimmessungen, Kontrolle von Oberflächen und Personal; Durchführung von Hygienschulungen vor Ort
  • Durchführung von Audits im Hinblick auf Einhaltung der GMP-Richtlinien
  • Gutachtenerstellung (z. B. zur Verkehrsfähigkeit)
  • Hautverträglichkeitstests (Patch-Tests)
  • Kennzeichnungsrechtliche Prüfungen
  • Sicherheitsbewertungen

Ihr Vorteil

  • Zuverlässige Analytik sowie kompetente Beratung
  • Hohe Flexibilität
  • Schnelle Ergebnisübermittlung

Ihr Ansprechpartner im Bereich Kosmetik

WESSLING International

Global und lokal: WESSLING ist in Ihrer Nähe.